Kirchgeld

Kirchgeld für unsere Gemeinde

Information der Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Friedrichroda

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Liebe Gemeindemitglieder, Freunde und Förderer der Kirchgemeinde Friedrichroda !

Auf der Synode der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen wurde beschlossen das Kirchgeld auf einheitliche Höhe anzupassen. Tun wir dies nicht können wir keine Förderungen und Zuschüsse, die wir dringend brauchen, von der Landeskirche erwarten

Der Dienst der Kirche und jeder einzelnen Kirchgemeinde wird hauptsächlich durch Kollekten und Spenden getragen. Während die Kirchensteuer, die ausschließlich von Erwerbstätigen einbehalten wird, für gesamtkirchliche Aufgaben, einschließlich Entlohnung der Mitarbeiter, Sachversicherungen und Aufgaben der Geschäftstüchtigkeit verwendet wird, bleibt das Kirchgeld vollständig in der jeweiligen Gemeinde. Obwohl die Finanzlage der Kirchgemeinde Friedrichroda die Erhöhung auch schon im letzten Jahr nötig gemacht hätte, haben wir sie erst für dieses Jahr übernommen.

Die gestiegenen Energiekosten, kommunale Gebühren, die Pflege des Kirchgeländes und laufende Anstrengungen zum baulichen Erhalt der Kirche, sind Kosten, die bewältigt werden müssen.

Pro Monat und Gemeindemitglied,  sind es nun 3,50 Euro die vom Gemeindekirchenrat beschlossen für Friedrichroda gelten.

3,50 Euro monatlich, bzw. 42,- Euro jährlich.

Wir erbitten diesen Betrag als freiwilliges Kirchgeld von allen Gemeindemitgliedern mit eigenem Einkommen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Unabhängig davon ist es Ihnen unbenommen, eine selbst festgelegte Summe über diesen Mindestbetrag hinaus beizusteuern.

Ihnen bieten sich folgende Wege, das Kirchgeld zu entrichten:

1. Barzahlung im Büro des Pfarramtes an folgenden Tagen und Zeiten:

Mo, Do, Fr : von 10 – 12 Uhr ,  Dienstag von 15 – 18 Uhr,  Mittwoch geschlossen.

2. Durch Überweisung auf:

 IBAN: DE94 8205 2020 0400 0023 61

   BIC:   HELADEF1GTH
   Bank:  Kreissparkasse Gotha

Bitte  Kirchgeld 2016  und Name angeben  !!!

 

Selbstverständlich können Sie im Pfarrbüro zu Ihrem Beitrag einen Beleg für das Finanzamt erhalten.

Für all´ jene, die bisher Kirchgeld entrichtet haben, ändert sich nichts; auch nicht an der Ihnen gewohnten Praxis. Wenn Sie Ihr Kirchgeld bisher über die Kirchältesten /  Helferkreis bezahlt haben, so können sie das weiterhin gerne beibehalten.

In der Hoffnung, dass es möglichst vielen ein Anliegen ist „eine Kirche in ansehnlicher Weise in der Stadt“  zu haben, bedankt sich im voraus.

Der GemeindeKirchenRat Ihrer Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde,

Pfarrer Albrecht Kunz